Beleihungswertermittlung - Sachverständigenbüro in Dresden
Beleihungswert
Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen
einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie
und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des
Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen
und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen
dabei nicht berücksichtigt werden.= Definition nach § 16 PfandBriefgesetz
Beleihungswertermittlungsverordnung
Die am 1. August 2006 in Kraft getretene Beleihungswertermittlungsverordnung
(BelWertV) bildet einen Meilenstein auf dem Weg zur einheitlichen Qualitätssicherung
bei der Risikobeurteilung von Immobiliensicherheiten im Kreditvergabeprozess,
da sie die bisher bilateral zwischen Aufsichtsbehörde und Banken abgestimmten
Wertermittlungsanweisungen ablöst. Die BelWertV bündelt die diversen im
Laufe der Zeit formulierten und vereinbarten methodischen Lösungsansätze
unter diesem neuen Dach, um von dort ausgehend weiterentwickelt zu werden.
Für die in der Finanzwirtschaft tätigen Immobiliengutachter sind insbesondere
die in § 6 BelWertV geregelten Anforderungen an die Gutachter von Interesse.
Hier sind eine Zertifizierung nach ISO/IEC 17024 sowie das Vorhandensein
von besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Beleihungswertermittlung
explizit aufgeführt:
Der Gutachter muss nach seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit über
besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von
Immobilien verfügen; eine entsprechende Qualifikation wird bei Personen,
die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC
17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die
Wertermittlung von Immobilien bestellt oder zertifiziert worden sind,
vermutet. Bei der Auswahl des Gutachters hat sich die Pfandbriefbank davon
zu überzeugen, dass der Gutachter neben langjähriger Berufserfahrung in
der Wertermittlung von Immobilien speziell über die zur Erstellung von
Beleihungswertgutachten notwendigen Kenntnisse, insbesondere bezüglich
des jeweiligen Immobilienmarkts und der Objektart, verfügt.
Durch ihre Zertifizierung bei HypZert zur Immobiliengutachterin für finanzwirtschaftliche
Zwecke –CIS HypZert (F)- besitzt Frau Borowski die notwendige Qualifikation
für die Erstellung von Beleihungswertgutachten.
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