Sachverständigenbüro Borowski - Dresden
 
Bau Sachverständigenbüro Borowski
Startseite
Leistung
Zur Person
Philosophie
Leitbild
Verkehrswert
Beleihungswert
Notwendiges
Honorar
Referenzen
Partner
Veröffentlichungen
Datenschutz
Impressum
Englisch

Beleihungswertermittlung - Sachverständigenbüro in Dresden

Beleihungswert

Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden.= Definition nach § 16 PfandBriefgesetz  

Beleihungswertermittlungsverordnung

Die am 1. August 2006 in Kraft getretene Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) bildet einen Meilenstein auf dem Weg zur einheitlichen Qualitätssicherung bei der Risikobeurteilung von Immobiliensicherheiten im Kreditvergabeprozess, da sie die bisher bilateral zwischen Aufsichtsbehörde und Banken abgestimmten Wertermittlungsanweisungen ablöst. Die BelWertV bündelt die diversen im Laufe der Zeit formulierten und vereinbarten methodischen Lösungsansätze unter diesem neuen Dach, um von dort ausgehend weiterentwickelt zu werden.

Für die in der Finanzwirtschaft tätigen Immobiliengutachter sind insbesondere die in § 6 BelWertV geregelten Anforderungen an die Gutachter von Interesse. Hier sind eine Zertifizierung nach ISO/IEC 17024 sowie das Vorhandensein von besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Beleihungswertermittlung explizit aufgeführt:

Der Gutachter muss nach seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Immobilien verfügen; eine entsprechende Qualifikation wird bei Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Immobilien bestellt oder zertifiziert worden sind, vermutet. Bei der Auswahl des Gutachters hat sich die Pfandbriefbank davon zu überzeugen, dass der Gutachter neben langjähriger Berufserfahrung in der Wertermittlung von Immobilien speziell über die zur Erstellung von Beleihungswertgutachten notwendigen Kenntnisse, insbesondere bezüglich des jeweiligen Immobilienmarkts und der Objektart, verfügt.
    

Durch ihre Zertifizierung bei HypZert zur Immobiliengutachterin für finanzwirtschaftliche Zwecke –CIS HypZert (F)- besitzt Frau Borowski die notwendige Qualifikation für die Erstellung von Beleihungswertgutachten. 

  © Sachverständigenbüro für Verkehrswertermittlung und Baugutachten Anne-K Borowski in Dresden l webgalaxie.de