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Sachverständigenbüro in Dresden - Anne-Kathrin BorowskiSachverständigeDurch seinen Eid ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gebunden, seine Sachverständigenaufgabe jederzeit verantwortungsvoll zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten. Sachverständiger“ darf sich jeder nennen,
denn dieser Begriff ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt. In Abgrenzung
dazu geschieht die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
nur durch einen hoheitlichen Akt, mit dem Körperschaften öffentlichen
Rechts wie z.B. Industrie- und Handelskammern betraut sind. Der ö.b.u.v. Sachverständige ist durch seinen Eid dazu verpflichtet, seine Aufgaben als Gutachter gewissenhaft, unabhängig, unparteiisch, persönlich und weisungsfrei zu erfüllen. Er unterliegt dabei einer strafbewehrten Schweigepflicht. Durch einen umfangreichen Pflichtenkatalog,
dem der ö.b.u.v. Sachverständige während seiner Bestellung unterliegt,
garantiert und überwacht die Bestellungsbehörde, dass nur vertrauenswürdige
und integere Experten auf ihrem Gebiet dieses Qualitätssiegel führen. Bedeutung der öffentlichen Bestellung:Der öffentlich bestellte Sachverständige wird aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vor seiner Bestellung auf seine persönliche und fachliche Eignung zum Sachverständigen überprüft. Die öffentliche Bestellung soll somit Publikum, Behörden und Gerichten ermöglichen, sich solcher Personen als Sachverständiger zu bedienen, die auf Grund behördlicher Überprüfung die Gewähr für Zuverlässigkeit und besonderer Sachkunde bieten und damit für bestimmte Sachgebiete als unparteiische Gutachter besonders geeignet sind. Der Gesetzgeber hat ihnen daher auch eine
hervorgehobene Stellung eingeräumt. Mit der öffentlichen Bestellung wird
dem Sachverständigen eine besondere Qualifikation auf einem bestimmten
Sachgebiet zuerkannt, die seinen Aussagen einen erhöhten Stellenwert verleiht. Der Gesetzgeber hat die Bestellungszuständigkeit
überwiegend in die Hand der Industrie- und Handelskammern (sowie Handwerkskammern
und Architektenkammern) gelegt. Diese haben als Satzung so genannte Mustersachverständigenverordnungen
als einzuhaltender Pflichtenkatalog erlassen. Der sich hieraus ergebende
Pflichtenkreis des öffentlich bestellten Sachverständigen in Verbindung
mit seiner nachgewiesenen persönlichen und Unser Tätigkeitsschwerpunkt sind Verkehrswertgutachten, Immobilienbewertung, Verkehrswertermitltung in Dresden und Sachsen. LeitbildDer Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) hat zur eigenen Standortbestimmung und Ausrichtung des Verbandes und seiner Mitglieder ein Leitbild entwickelt. Das Leitbild definiert die Rolle des BVS-Sachverständigen in der Gesellschaft. Professionalität auf höchstem Niveau, außergewöhnliche Anforderungen an die persönlichen Eigenschaften sowie eine klare Abgrenzung auf dem Markt u. a. durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung - dies sind deutliche Signale und gute Voraussetzungen, mit denen der BVS und seine Mitglieder bestens für die Zukunft gerüstet sind. |
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